Wie läuft das Trennungsjahr ab?
Bevor Paare sich scheiden lassen können, müssen sie erst mindestens ein Jahr getrennt leben. Das Trennungsjahr bietet den Ehepartnern die Möglichkeit, sich darüber klar zu werden, ob sie die Scheidung tatsächlich wollen.
Wozu dient das Trennungsjahr?
Manchmal geschehen Trennungen sehr impulsiv – aus Frust oder Egoismus. Dabei wollen sich die Partner vielleicht gar nicht wirklich trennen. Klar ist, jede Ehe erfordert Kompromisse, manchmal kann eine Eheberatung helfen, die Ehe zu retten. Manchmal ist es aber auch ausweglos und eine Scheidung unumgänglich. Dann sollten die Partner nicht krampfhaft an der längst zerrütteten Ehe festhalten. Auf jeden Fall ist ein Trennungsjahr eine Voraussetzung für eine Scheidung.
Wann ist die Ehe gescheitert?
Laut dem Gesetzgeber gilt eine Ehe dann als gescheitert, wenn im Trennungsjahr keine Einigung und Aussöhnung stattfinden konnte. Ist ein Partner gewalttätig, kann die Ehe auch schon vor dem Trennungsjahr geschieden werden. Des Weiteren können Ehebruch, Bordellbesuche, fehlende Körperhygiene oder Verweigerung des Zutritts zur Wohnung oder ein grundloser Rauswurf des Partners Gründe für Scheidungen sein. Auch bestimmte Krankheiten, religiöser und politischer Fanatismus gelten als möglicher Scheidungsgrund. Dann sollten beide Partner sich mit der Frage: „Was kostet eine Scheidung?“ beschäftigen. Möchte man sich möglichst schnell scheiden lassen, sollte man sich schon früh an einen Anwalt wenden. Ein Scheidungsantrag braucht nämlich einiges an Vorbereitungszeit.
Wie kann man das Trennungsjahr nachweisen?
An dem Tag, an dem einer der beiden Partner auszieht, beginnt das Trennungsjahr. Eine räumliche Trennung ist in Deutschland also notwendig und dient gleichzeitig als Beweis für das Trennungsjahr. Wichtig ist hierbei allerdings, dass die räumliche Trennung nicht aus beruflichen Gründen erfolgt, sondern weil es die Partner so wollen. Wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und Miteigentümer ist – kann innerhalb von 6 Monaten zurückkehren. Anschließend verfällt dieses Recht. Das Trennungsjahr kann auch im gleichen Haus erfolgen – jedoch sollten die Partner innerhalb der Wohnung getrennte Räume nutzen. Ebenso sollte jeder für sich selbst einkaufen und kochen.
Kann das Trennungsjahr auch schon eher enden?
Nur wenn eine „unzumutbare Härte“ vorliegt, kann das Trennungsjahr verkürzt werden oder eine sogenannte Blitzscheidung erwirkt werden. Unzumutbar ist beispielweise, wenn es Morddrohungen, Misshandlungen oder sonstige Gewalt gegen den Partner oder die Kinder gab. Auch dann, wenn der Partner in einer neuen Beziehung lebt und ein Kind erwartet, ist eine Blitzscheidung möglich. Des Weiteren ist eine langandauernde Alkohol- und Drogensucht des Partners unzumutbar.